Rechte und Pflichten in der Natur:


Das Allemansrätt, ein traditionelles Recht zum Gemeingebrauch, regelt den Aufenthalt in Schwedens Natur.
Unter Einhaltung der Bestimmungen können auch ausländische Besucher den Duft der Blumen, den Gesang der Vögel, das üppige Blühen der Wiesen, die Stille der Wälder und das Glitzern der Seen erleben.
Dabei gilt es, behutsam mit der Natur umzugehen und Rückscht gegenüber Mitmenschen und Tieren walten zu lassen. Nicht stören - nicht zerstören, so lautet die einfache Faustregel dieses Rechtes. Die einzelnen Bestimmungen werden nachfolgend in der Navigation erläutert.