Im Gelände sind Motorfahrzeuge verboten!


Verboten ist es, mit Auto, Wohnmobil, Motorrad, Moped oder anderen Motorfahrzeugen im Gelände zu fahren - das Allemansrätt schafft hier keine Ausnahmeregelung. Auch Privatstraßen und -wege sind für motorgetriebene Fahrzeuge gesperrt.
Ein solches Verbot ist durch Schilder mit Aufschriften wie "Förbud mot trafik med motordrivet fordon", "Enskild väg" oder auf andere Weise gekennzeichnet.
Das Parken am Staßenrand ist im Allgemeinen erlaubt solange dabei nicht gegen Verkehrsregeln verstoßen wird, Grundeigentümer gestört werden oder kein Schaden an Grund und Boden entsteht. Parken Sie bitte so,
dass Sie niemanden gefährden oder behindern.