Hunde

Ihr Hund darf Sie in die Natur begleiten, allerdings herrscht vom 1. März bis zum 20. August Leinenzwang.
In dieser Zeit benötigen die Wildtiere absolute Ruhe; selbst der friedlichste Hund kann dann durch seine blosse Anwesenheit grossen Schaden anrichten. Auch in der Zeit ohne Leinenzwang muss der Hund so beaufsichtigt werden, dass er weder Mensch noch Tier stört noch ihnen Schaden zufügt.