Respektieren Sie den Hausfrieden!

In der Natur dürfen Sie wandern, Fahrrad fahren, reiten und Ski fahren, wenn dadurch Saaten, Schonungen und dergleichen keinen Schaden nehmen.
Sie dürfen jedoch nicht ohne Erlaubnis ein privates Hausgrundstück queren oder sich darauf aufhalten, denn dies gilt in Schweden als Hausfriedensbruch. Unter einem Hausgrundstück ist der engere Bereich um ein Wohn- oder Ferienhaus zu verstehen, der unbedingt eingezäunt sein muss. Hier haben die Besitzer den berechtigten Anspruch, nicht gestört zu werden. Ist das Haus nicht vor Einblicken geschützt, muss es in besonders grossem Abstand passiert werden.
Und keinesfalls darf der Grundstückseigentümer in seinen Tätigkeiten behindert werden.
Von Reitern wird besondere Vorsicht verlangt, da das Flurschadenrisiko entsprechend hoch ist. Dies gilt vor allem für das Reiten in der Gruppe. Es ist verboten, auf gekennzeichneten Trimm-dich-Pfaden, Loipen, Wanderwegen oder über weichen, empfindlichen Untergrund zu reiten.
Auch durch Mountainbiking können Schäden verursacht werden, eine besondere Vorsicht ist daher auch hierbei geboten. Eingefriedetes Weideland darf nur überquert werden, wenn dabei weder die Umzäunung beschädigt, noch das Vieh in irgendeiner Weise gestört wird. Vergessen Sie nie, die Gatter wieder zu
schliessen, damit die Tiere nicht entlaufen können.