Baden und Bootfahren:

Sie dürfen baden, eine Nacht mit einem Boot an fremden Ufern anlegen und an Land gehen. Dies gilt jedoch nicht für Haus- und Ferienhausgrundstücke oder Gebiete mit behördlichem Zutrittsverbot; z. B. Vogel- oder Robbenschutzgebiete. Im Übrigen gelten dieselben Regeln wie beim Camping. Ein Festmachen an Privatstegen ist nur in Notfällen gestattet.
Seen, Fliessgewässer und Meere dürfen mit Booten befahren werden. Beachten Sie lokale Vorschriften wie z. B. Geschwindigkeitsbegrenzungen, Zutrittsverbote o. ä. Von Motorbootfahrern wird besondere Rücksichtnahme erwartet! Das Fahren mit Wasserskootern stört Mensch und Tier über Gebühr und schädigt
Fauna und Flora. Eine Benutzung von Wasserskootern ist deshalb in Schweden generell verboten; nur für wenige , von den Provinzialregierungen freigegebene Gewässerabschnitte gelten Ausnahmen. Nähere Informationen erteilt die jeweilige Provinzialregierung (Länsstyrelsen).